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Finanzierung durch die Krankenkassen

Bei psychischen / seelischen Leiden werden zur Zeit nicht einmal 1 % der deutschen Bevölkerung auf Kosten der Krankenkassen behandelt. Die Kassen investieren gerade einmal ein bißchen mehr als ein halbes Prozent ihres Gesamtbudgets in die psychotherapeutische Behandlung ihrer Versicherten.

Um die Finanzierung einer Psychotherapie bei den Kassen durchzusetzen, kann man sich auf einige Hindernisse gefasst machen. Und das, obwohl den Krankenkassen längst bewusst ist, dass eine rechtzeitige Psychotherapie langfristig Kosten spart!

Die Kassen verlangen ein aufwendiges Antragsverfahren, durch welches Betroffene und deren Angehörige stark gefördert werden. Das Verfahren kann bei den verschiedenen Kassen variieren, ebenso ist eine Variation des Vorgangs von der Art der Therapie möglich.

Grundsätzliche Vorgehensweise

Grundsätzlich finanzieren die Kassen eine Psychotherapie bei einem Arzt mit psychotherapeutischer Zusatzqualifikation oder bei einem Diplom-Psychologen mit psychotherapeutischer Zusatzqualifikation. Die Therapie muß darüber hinaus über eine Kassenzulassung für ein Richtlinienbehandlungsverfahren verfügen. Das heißt, es sind solche Verfahren anerkannt, deren Wirksamkeit durch wissenschaftliche Studien belegt sind. Zur Zeit sind dies die Psychoanalyse, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Verhaltenstherapie.

  • Erstmal kann der Betroffene 5 probatorische Sitzungen ohne Antrag bei der Kasse in Anspruch nehmen. Sollten hierbei der Betroffene und insbesondere der Therapeut zu der Erkenntnis gelangen, dass eine weitere Behandlung sinnvol und auch Erfolg versprechend sein könnte, stellt der behandelnde Therapeut einen schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse. Eine separater Antrag des Betroffenen muß dem darüber hinaus hinzugefügt werden.
  • Ein Krankenkassengutachter prüft dann diesen Antrag und wenn es gut läuft, empfiehlt der Gutachter der Kasse die Übernahme der Behandlungskosten. Die Kasse zahlt dann zunächst eine bestimmte Anzahl von Therapiestunden, meist sind das 25 Stunden.
  • Die Behandlung kann dann verlängert werden. Dies bedarf eines Berichtes des behandelnden Therapeuten und einer erneuten Prüfung durch einen Gutachter.
  • Ist die Therapie auch danach nicht abgeschlossen, kann eine weitere Verlängerung beantragt werden.

 

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